Steuerberater handwerk
Ihr Steuerspezialist für Handwerksbetriebe
Steuerberatung für das Handwerk
Sie sind von morgens bis abends für Ihre Kunden da und haben kaum Zeit, den lästigen Papierkram zu erledigen? Dann brauchen Sie einen Steuerberater im Rücken, der sich auf Handwerker spezialisiert hat. Unsere Steuerberater-Kanzlei in Bonn ist Mitglied im „Verband der Wirtschafts- und Steuerberatungsstellen im Handwerk NRW e. V.“ (WSH). Als Steuerexperten für das Handwerk sorgen wir dafür, dass Sie Ihren steuerlichen Gestaltungsspielraum optimal ausnutzen und betriebswirtschaftlich jederzeit den Überblick haben.
Mit den steuerlichen Besonderheiten im Handwerk kennen wir uns sehr gut aus, da wir seit vielen Jahren Kunden aus dieser Branche betreuen – aktuell vertreten sind unter anderem die Bereiche Kraftfahrzeughandwerk, Friseurhandwerk, Elektrotechnik, Metallbau, Parkett- und Bodenleger, Malerunternehmen, Bauunternehmern sowie Gebäudereinigung. Von besonderen Steuerarten wie zum Beispiel der Bauabzugssteuer über typische Steuervorfälle und Problematiken bis hin zu interessanten Gestaltungs- und Optimierungsideen reicht unsere Beratungskompetenz.
Buchhaltung Handwerk
Gerne übernehmen wir Ihre Buchführung. Allerdings ist gerade im Handwerk die Gefahr groß, dass das Mahnwesen im turbulenten Betriebsalltag vernachlässigt wird. Aus diesem Grund kümmern wir uns neben der Buchhaltung auch um das Forderungsmanagement und Ihr Controlling.
Baulohnabrechnung
Baulohn ist komplex. Aus diesem Grund haben wir spezialisierte Mitarbeiter, die für unsere Kunden aus dem Handwerk das Thema Baulohn bearbeiten. Hier kümmern wir uns je nach Gewerk um die unterschiedlichen Lohnausgleichskassen oder auch die verschiedenen Gefahrenklassen.
Jahresabschluss Handwerk
Die Auswirkungen von Veränderungen in der BWA werden oft erst zum Jahresende bedacht. Aber dann ist es meist zu spät, um wichtige Maßnahmen zur Steueroptimierung durchzuführen. Aus diesem Grund aktualisieren wir die entsprechenden Kennzahlen kontinuierlich während des gesamten Steuerjahres und weisen unsere Kunden frühzeitig auf entsprechende Optimierungen hin.
Bauabzugssteuer
Wenn Sie ein Unternehmen im Sinne des Paragraphen 2 Umsatzsteuergesetz sind, sind Sie zur Zahlung der Bauabzugssteuer verpflichtet. In der Praxis kann es hier zu Haftungsrisiken kommen, die es zu vermeiden gilt. Gerne unterstützen wir Sie hier in allen Fragen.
Subunternehmer Steuer
Sofern Sie Subunternehmer beschäftigen, kann es zu Problemen beim Vorsteuerabzug für erbrachte Leistungen kommen. Als Branchenexperten für das Handwerk achten wir hier auf die saubere Trennung, um so bereits im Vorfeld mögliche Probleme auszuschließen.
Finanzierung im Handwerk
Im Rahmen von Finanzierungen sind unterschiedlichste Unterlagen notwendig, um im Bankgespräch die optimalen Konditionen zu verhandeln. Hierzu liefern wir aussagekräftige Auswertungen und stehen auch gerne als Ansprechpartner für die Bank bereit.
Handwerkerleistungen Steuer
Handwerkerleistungen können von Verbrauchern steuerlich abgesetzt werden. Doch manchmal entstehen hier Fragen auf der Kundenseite, die nicht einfach zu beantworten sind.
Gerne stehen wir dann unterstützend zur Seite und helfen, die steuerlichen Vorteile für Ihre Kunden transparenter zu machen.
§ 13 b
Normalerweise wird die Umsatzsteuer von dem Unternehmer, der eine Leistung erbringt, an das Finanzamt abgeführt. Ist aber der Leistungsempfänger ein Unternehmen, das gleiche Leistungen erbringt, schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Das kann im betrieblichen Alltag zu Unsicherheiten und vor allen Dingen zu Fehlern führen, die im Nachhinein größere finanzielle Forderungen seitens des Finanzamtes nach sich ziehen können. Gerne unterstützen wir Sie hier in allen Fragen.
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